Wertbegriff
Bei der Ermittlung von Grund- und Immobilienwerten geht es in der Regel um den
Verkehrswert = Marktwert
Dieser wird gemäß § 194 BauGB bestimmt durch den Preis, der zu erzielen wäre ...
nach den rechtlichen Gegebenheiten
(z.B. Baurecht, Baulast, Denkmalschutz, Eintragungen in Abt. II des Grundbuch…) und tatsächlichen Eigenschaften (z.B. Grundstückszuschnitt, Altlasten, Leerstand …)