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Grundlagen der Wertermittlung

 

Die Ermittlung des Verkehrswertes (= Marktwertes) im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit ist gebunden an ein umfangreiches Regelwerk. Durch deren Anwendung, überdurchschnittliche Fach- und Marktkenntnisse und die praktische Erfahrung und Fähigkeit,  Gutachten zu erstatten wird die Qualität des Ergebnisses sichergestellt.

 

Der bzw. die Sachverständige hat immer ein objektives, allgemein gültiges Urteil in seinem/
ihrem Gutachten abzugeben, das auch Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen kann.